SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich/Wir ermächtige/n die Gemeinde Freigericht, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Gemeindekasse Freigericht auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


Hinweise:
Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mir/Uns ist bekannt, dass bei Nichteinlösung der Lastschrift durch die Bank oder bei unberechtigtem Widerspruch die dann der Gemeinde Freigericht in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühren des Kreditinstitutes zu meinen/unseren Lasten gehen.


Hinweise zur Erteilung eines Lastschriftmandats:

Das Mandat verfällt, wenn:

a) seit dem letzten Lastschrifteinzug 36 Monate vergangen sind.
b) es schriftlich widerrufen wird, bzw. das kontoführende Kreditinstitut keine Lösung vornimmt.

Wir bitten um Beachtung, dass das SEPA-Lastschriftmandat spätestens 14 Tage vor Fälligkeit in der Gemeindekasse vorliegen muss, um noch Berücksichtigung zu finden.

Die Gemeindekasse der Gemeinde Freigericht vergibt eine eindeutige Mandatsreferenznummer welche zusammen mit der Gläubiger-ID auf dem Kontoauszug mitgeteilt wird.

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor der Belastung. Die Vorabinformation über die Höhe und die Fälligkeit liegt in Form eines Bescheides bzw. durch eine Vereinbarung mit der Fachabteilung bereits vor.

Um eine Kontodeckung zu gewährleisten, obliegt es der/dem Pflichtigen, den/die Kontoinhaber/in rechtzeitig über Lastschrift der fälligen Beträge oder Änderungen in Kenntnis zu setzen.

Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht
DE7400100000039959
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Freigericht vergeben.

Ihre Angaben

Steuer- bzw. Rechnungspflichtige/r gemäß Bescheid bzw. Rechnung: *













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Mehrfachauswahl möglich










zum Anhören:

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Informationen:

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Gemeinde Freigericht
Steuerverwaltung/Gemeindekasse

Tel.: 06055/916-211
(Steuerverwaltung bzgl. Veranlagung)
E-Mail: steuerverwaltung@freigericht.de
oder
Tel.: 06055/916-210
(Gemeindekasse bzgl. Zahlungsverkehr)
E-Mail: gemeindekasse@freigericht.de


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